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Häufig gestellte Fragen

MyGutachter hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kfz-Unfallgutachten deutschlandweit, unkompliziert und schnell anzubieten. Unsere Gutachter und Verkehrsrechtsanwälte arbeiten stets im engen Austausch miteinander.

Das bedeutet für dich: MyGutachter übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und stellt dir einen Rechtsbeistand zur Seite. Mit unserem KFZ Unfallschaden-Service lassen wir dich bei keiner Frage im Regen stehen.

Lies unsere FAQ (Fragen & Antworten)

Wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und du keine Teilschuld trägst, ist das Gutachten für dich kostenlos. Der Unfallgegner, welcher den Unfall verursacht hat, trägt die Schuld. Das Honorar von MyGutachter wird immer mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet (Versicherung des Unfallverursachers).
Bei einem Haftpflichtschaden kannst du nach der Erstellung eines Kfz-Gutachten dein Fahrzeug reparieren lassen. Da die Beschädigungen von deinem Fahrzeug anhand der Lichtbilddokumentation im Kfz-Gutachten festgehalten werden, kannst du nach einem Gutachten dein Fahrzeug reparieren lassen. Der Schaden ist somit auch nach der Reparatur nachvollziehbar.
Bei einem Haftpflichtschaden hast du einen Anspruch auf eine freie Werkstattwahl, in diesem Fall kannst du entscheiden zu welcher Werkstatt du dein Fahrzeug zur Reparatur bringst. Tipp: MyGutachter empfiehlt dir eine unserer geprüften Partnerwerkstätte Im Kaskoschadenfall hast du leider nicht die Möglichkeit auf eine freie Werkstatt Wahl.
Du hast die Möglichkeit auf ein Ersatzfahrzeug (Leihwagen, Mietwagen), wenn dein Fahrzeug nicht verkehrssicher oder fahrbereit ist. Aber auch bei einem Werkstattaufenthalt zur Reparatur wird der Mietwagen von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Handelt es sich bei deinem Fahrzeug um einen Totalschaden, hast du in der Regel 14 Tage Anspruch auf einen Ersatzwagen, das entspricht dem Zeitraum für die Wiederbeschaffung. Welchen Leihwagen du erhältst ist abhängig von deinem Fahrzeug, die Fahrzeuge sind in verschiedene Klassen eingeteilt. Tipp: MyGutachter und dein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen deine Ansprüche für Ersatzmobilität
Du hast das Recht auf ein unabhängiges Gutachten von MyGutachter welches die gegnerische Versicherung bezahlt, wenn du der Geschädigte bist und es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Ein Bagatellschaden ist ein Schaden bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750 €. Wenn du unsicher sein solltest, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, kannst du gerne einen unserer Sachverständigen vom MyGutachter Schadenzentrum kontaktieren. Ein Gutachter oder eine Gutachterin kann dir eine kostenlose Ersteinschätzung bieten, um zu klären, ob der Schaden über die Bagatellgrenze hinausgeht.
Bei einen Haftpflichtschaden wurde dein Fahrzeug durch jemanden beschädigt. Bei einem Haftpflichtschaden handelt es sich immer um Ansprüche gegenüber der Versicherung des Schadensverursachers (Unfallgegner). Ein Kaskoschaden ist der Schadensersatzanspruch an die eigene Versicherung. Ein Kaskoschaden auch Teilkaskoschaden oder Vollkaskoschaden tritt immer dann ein, wenn dein Fahrzeug beschädigt wird und keiner für den Schadensersatz haftend gemacht werden kann. z.B. wenn dein Fahrzeug durch äußere Umstände (Wetter) beschädigt wird oder du der Unfallverursacher bist handelt es sich um einen Kaskoschaden.
In jedem Fall betreut einer unserer Partner Anwälte das Gutachten bis zur Auszahlung bzw. die Geltendmachung deiner Schadensersatzansprüche. Die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers trägt die Kosten des Anwalts bei einem unverschuldeten Unfall. Im Falle einer Rechtschutzversicherung für Verkehrsrecht, bist du grundsätzlich abgesichert.
Um den Schaden bewerten zu können, benötigen unsere Gutachter Fotos von deinem Unfallfahrzeug. Die Fotos kannst du mit deinem Smartphone nach unseren Vorgaben ganz einfach selbst machen. Du brauchst außerdem alle notwendigen Unfallinformationen und Dokumente z.B. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), und wenn vorhanden einen Polizeibericht. Ein Unfallbericht von der Polizei wird die Schadenabwicklung in jedem Fall vereinfachen.
So einfach funktioniert die Schadenregulierung Online auf www.mygutachter.de -Übermittle uns alle notwendigen personenbezogenen Daten. -Übermittle uns alle notwendigen fahrzeugbezogenen Daten. Tipp: Hierbei kann dein Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) hilfreich sein -Fotografiere dein Unfallfahrzeug nach unseren Vorgaben und lade alle unfallbezogenen Dokumente hoch. Tipp: Fahrzeugschein und wenn vorhanden Polizeibericht -Jetzt übernehmen wir und werten den Schaden aus, kalkulieren die Schadenshöhe und alle dazugehörigen Ansprüche. -Nach der Fertigstellung des Unfallgutachten, wird unser Anwalt die Schadensansprüche von der gegnerischen Versicherung einfordern. -Nachdem unser Anwalt die Schadensansprüche bei der gegnerischen Versicherung eingefordert hat, hast du die Möglichkeit dir die Schadenssumme auszahlen zu lassen oder dein Fahrzeug fachgerecht reparieren zu lassen.
Falls du den Unfallschaden an deinem Fahrzeug nach der fiktiven Abrechnung behoben hast, kannst du die Mehrwertsteuer, die dir während des fiktiven Abrechnens gekürzt wurde, auszahlen lassen. Als Beispiel: Du hast dir 1.000€ Reparaturkosten netto auszahlen lassen von der gegnerischen Versicherung und dann den Schaden für weniger behoben. Mit einem Foto und einem Reparaturnachweis zahlt die Versicherung dir die zuvor gekürzte Mehrwertsteuer von 19% * 1.000€ = 190€ zusätzlich aus. Der zuständige Anwalt hilft dir in diesem Fall die Mehrwertsteuer einzufordern. Ein neutrales Gutachten von MyGutachter hilft dir dabei die Schadenhöhe des entstandenen Schadens festzustellen.
Du kannst den Verkauf deines Unfallfahrzeug auf deinem User Account und während der Schadenaufnahme auf www.mygutachter.net steuern. MyGutachter teilt dir das Angebot von dem Höchstbietenden Händler mit, dein Vertragspartner ist in jedem Fall MyGutachter, wir kümmern uns um die vereinbarte Zahlung und die Terminierung zur Abholung des Fahrzeugs durch den Händler.
Bei einer fiktiven Abrechnung handelt es sich um Schadensersatz auf Grundlage der im Kfz-Gutachten festgestellten Schadensersatzansprüche. Die Reparaturkosten bekommst du ausgezahlt und kannst darüber frei verfügen. Hierzu sagt man auch: „Schaden Auszahlung“. Bei der fiktiven Abrechnung hat die Versicherung des Unfallverursachers das Recht, gewisse Positionen erst nach Behebung des Schadens an dich zu bezahlen. Bei einer fiktiven Abrechnung zahlt dir die gegnerische Versicherung nur den Nettobetrag aus. Eine konkrete Abrechnung ist der Schadensersatz in Form der Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustands vor dem Unfall. Dein Fahrzeug wird fachmännisch und fachgerecht in einer entsprechenden Reparaturwerkstatt instandgesetzt. Tipp: Nutze für die Reparaturwerkstatt das MyGutachter Partner Netzwerk
Ja, Unfallgutachten sind an allen Standorten in Deutschland möglich.

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Unsere benutzerfreundliche Website ermöglicht es dir auch ohne Fachwissen deinen Anspruch mit Hilfe von MyGutachter bei der gegnerischen Versicherung einzufordern.

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