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Gutachten nach Unfall

Gutachten nach Unfall


Ein Gutachten nach dem Unfall dient als Schadensnachweis und wird fast immer von der Versicherung für die Schadensregulierung gefordert. Es kann sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden eingesetzt werden. Falls es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt, wird ein Gutachten vom Gericht als Beweismittel akzeptiert. 


Unter anderem werden folgende Angaben in einem Gutachten ermittelt:


  • Technische Daten des Fahrzeugs 

  • Aufzählung der Sonderausstattung 

  • Beschreibung des Unfallschadens am Fahrzeug

  • Dokumentation der Schäden durch Bilder 

  • Beschreibung notwendiger Reparaturen

  • Zeit- und Kostenkalkulation für die Reparatur

  • Einschätzung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt

  • Dokumentation bereits vorhandener Schäden am Fahrzeug

  • Feststellung des Restwerts des Fahrzeugs

  • Ermittlung des aktuellen Wiederbeschaffungswerts

  • Schätzung der Wertminderung des Fahrzeugs nach dem Unfall

  • Schätzung der Ausfallzeit des Fahrzeugs 


Mithilfe eines Gutachtens lässt sich die Höhe des entstandenen Schadens und sämtliche Kosten einschätzen, die durch den Unfall entstanden sind. Dadurch lässt sich außerdem beurteilen, ob es sich bei dem Unfallfahrzeug um einen Totalschaden handelt oder ob sich die Reparatur  wirtschaftlich noch lohnt.


 

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Warum brauche ich ein Gutachten nach dem Unfall?


Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, muss man die Schäden und sämtliche Kosten, die auf den Unfall  zurückzuführen sind, exakt beziffern und nachweisen können. Da man als Laie nicht über die notwendige Expertise verfügt, um einen Unfallschaden einschätzen zu können, ist die Beauftragung eines Gutachters in der Regel unausweichlich. 

 

Eine Ausnahme ist der Bagatellschaden. Man spricht von einem Bagatellschaden, wenn die Schadenshöhe unter 750 Euro liegt. In diesem Fall wird normalerweise kein Gutachten durch die Versicherung angefordert und statt des Gutachtens kann ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten als Schadensnachweis für die Versicherung verwendet werden. 


In einem Kostenvoranschlag werden ausschließlich die Kostenpunkte, die für die Reparatur notwendig sind, aufgelistet. Dazu gehören beispielsweise die Arbeitskosten für notwendige Reparaturarbeiten und die Kosten für mögliche Ersatzteile. Weitere Kosten und Schäden, die auf den Unfall zurückzuführen sind, werden in einem Kostenvoranschlag allerdings nicht festgehalten. Demgegenüber werden in einem Gutachten alle Kosten aufgelistet, die nach einem Unfall geltend gemacht werden können. 



Darf ich einen unabhängigen Gutachter selbst wählen?


Als Geschädigter hat man nicht nur das Recht auf die Erstattung aller Unfallschäden, sondern auch Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter und dessen Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung. Grundsätzlich ist es immer ratsam, als Unfallgeschädigter selbst einen Gutachter zu beauftragen. Die Gutachterkosten trägt in diesem Fall die gegnerische Versicherung.


Die Versicherung des Unfallverursachers bietet zur Beurteilung des Schadens oft einen eigenen Gutachter an und lockt mit attraktiven Zusatzangeboten. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass der Gutachter der gegnerischen Versicherung oft nicht neutral handelt, sondern die Interessen der gegnerischen Versicherung vertritt. 


Wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Gutachter beauftragt hat, kann man trotzdem einen eigenen Gutachter wählen und den Unfall neutral beurteilen lassen. Als Geschädigter sollte man sich nicht auf das Gutachten der gegnerischen Versicherung verlassen. Das kann dazu führen, dass ein Gutachten, das rein aus dem Interesse der Versicherung heraus erstellt wurde, eine zu geringe Schadenssumme ausweist. 


Wenn der Verkehrsunfall selbst verschuldet ist, tritt die Kaskoversicherung ein, sofern diese abgeschlossen wurde. Die Versicherungsleistungen werden individuell über die Bedingungen im Versicherungsvertrag geregelt. Trägt der Geschädigte eine Mitschuld am Unfall, wird lediglich ein Teil der Kosten übernommen.


 

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