Wissenswertes rund um den Kfz-Gutachter
Die Schadenregulierung von Unfallschäden ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Das liegt unter anderem an der Vielzahl von unterschiedlichen Fahrzeugtypen, aber auch an der modernen und sich stetig ändernden Kfz-Elektronik. Zudem treten Interessenkonflikte zwischen dem Unfallverursacher und dem Geschädigten immer häufiger auf.
Um nach einem Unfall den Schadensersatzanspruch gegenüber einer Versicherung in vollem Umfang geltend zu machen, muss der Schaden genau beziffert und ein Gutachten erstellt werden. Dafür benötigen Kfz-Gutachter eine überdurchschnittlich hohe Fachkompetenz und langjährige Erfahrung. Entsprechend groß ist der Einfluss von Gutachtern daher auch auf gerichtliche Entscheidungen. Zu den Aufgaben und Dienstleistungen eines Kfz-Gutachters gehören zum Beispiel:
Unfallgutachten
Schadensbeurteilung
Beweissicherung
Wann muss ein Kfz-Gutachter hinzugezogen werden?
In der Regel ist die Beauftragung eines Kfz-Gutachters nach einem Verkehrsunfall oberhalb der Bagatellschadengrenze notwendig, die bei etwa 750 Euro liegt. Darunter reicht häufig ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder ein Kurzgutachten aus.
In einem Gutachten werden die bei einem Verkehrsunfall entstandenen Schäden festgehalten und beurteilt. Auch wird dabei der Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall beziffert. Erst durch das Gutachten kann die Versicherung die Möglichkeiten der Schadensbehebung aufzeigen.
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter muss weder vom Unfallverursacher noch vom Geschädigten zwingend herangezogen werden. Für Geschädigte ist es jedoch empfehlenswert, den Schaden umgehend bei der gegnerischen Versicherung zu melden und einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen.
Grundsätzlich hat man als Geschädigter immer das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter einzuschalten. Dadurch hat man jemanden an der Seite, der den Schaden neutral bewertet und nicht von einer Versicherung engagiert wird. Wird der Gutachter von der gegnerischen Versicherung beauftragt, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Interesse daran besteht, die zu erstattenden Kosten möglichst gering zu halten.
Kosten für einen Kfz-Gutachter
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Und wenn du keine Mitschuld am Unfallhergang trägst, dann werden sogar sämtliche Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Dazu gehören:
Erstellung des Kfz-Gutachtens
Beratung durch einen Anwalt
Reparatur des Fahrzeugs
Mietwagengebühren oder eine Pauschale für den Nutzungsausfall
Wertminderung des Unfallfahrzeugs
Jetzt Kfz-Gutachter beauftragen
Mit MyGutachter hast du einen kompetenten Kfz-Gutachter an deiner Seite, der dir eine einfache, smarte und digitale Schadenabwicklung bietet. Bei uns sparst du dir die Fahrzeit zum nächsten stationären Gutachter und hast trotzdem einen persönlichen Ansprechpartner.
Für die Schadensregulierung benötigen wir Fotos vom Unfallfahrzeug, die du bequem mit deinem Smartphone machen kannst. Auch benötigen wir Informationen zum Unfall und Dokumente, wie bspw. den Fahrzeugschein oder einen Polizeibericht, falls dieser vorlieg. Sobald wir alle Unterlagen haben, können wir mit der Schadenregulierung beginnen. In deinem Kundenkonto kannst du dich jederzeit über den Status deines Gutachtens informieren.
Unser Unfallbericht, den du hier kostenlos herunterladen kannst, kann die Schadenaufnahme bei einem Unfall vereinfachen. Dort werden alle wichtigen Informationen zum Unfall abgefragt. Drucke ihn gerne aus und lege ihn für den Ernstfall in dein Auto.
Wir möchten dir den bestmöglichen Service bieten und übernehmen die Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung, damit du dich damit nicht auseinandersetzen musst. Auch das Honorar wird direkt mit der Versicherung abgerechnet, sodass du nicht in Vorauszahlung treten musst.
Unsere benutzerfreundliche Website ermöglicht es dir auch ohne Fachwissen deinen Anspruch mit Hilfe von MyGutachter bei der gegnerischen Versicherung einzufordern.
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