
Eine
Rund-Um-Versicherung für dein Auto ist eine Vollkaskoversicherung. Sie ist
nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet aber einen viel umfassenderen Schutz
als eine Teilkaskoversicherung.
Die Vollkasko deckt
nicht nur Schäden an anderen Autos ab, sondern schützt dein Auto auch vor
Vandalismus und selbst verschuldeten Schäden.
1. Was fällt
unter einen Vollkaskoschaden?
Für Vollkaskoschäden
benötigst du eine Vollkaskoversicherung, sie reguliert zusätzlich alle
Teilkaskoschäden.
Weiterhin übernimmt
sie Schäden, welche der Fahrer des Fahrzeugs versehentlich selbst verursacht
hat oder die durch Vandalismus am Auto entstanden sind. Wird dein Auto jedoch
gestohlen oder zerstört, wird von der Vollkaskoversicherung nur der Zeitwert
ausgezahlt.
Diese Versicherungsart lohnt sich in erster Linie für Neuwagen und hochwertige Fahrzeuge, ebenso für Fahranfänger.
2. Einen
Vollkaskoschaden melden
Wenn du bei deiner
Vollkaskoversicherung einen Schaden am Fahrzeug geltend machen willst, musst du
die Versicherung gemäß den Vertragsbedingungen innerhalb einer Woche nach dem
Vorfall schriftlich informieren. Wenn du die Versicherung nicht schriftlich
über den Schaden informierst, kann sie unter bestimmten Umständen von der
Leistungspflicht befreit sein.
Die einwöchige Frist
beginnt erst, wenn der Schaden eintritt, nicht wenn der Versicherungsnehmer
einen Antrag bei seiner Kaskoversicherung stellt. Wenn der Versicherungsnehmer
von dieser einwöchigen Frist weiß und sie nicht nutzt, wird dies als
vorsätzlich angesehen.
Hat die Kaskoversicherung jedoch keinen Schaden dadurch erlitten, dass der Versicherungsnehmer das Schadenereignis nicht gemeldet hat, ist sie weiterhin leistungspflichtig. Andernfalls ist die Kaskoversicherung nach § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin berechtigt, ihre Leistung in Abhängigkeit von der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin zu kürzen.
3. Was übernimmt
die Vollkasko im Schadensfall
Die
Vollkaskoversicherung deckt die Kosten für Reparaturen ab, ähnlich wie die
Teilkasko. Wenn dein Auto jedoch gestohlen wird oder als Totalschaden gilt,
zahlt die Versicherung nur den aktuellen Wert deines Fahrzeugs und nicht seinen
Wiederbeschaffungswert.
Dazu muss es noch
nicht einmal ein technischer Totalschaden sein – im Falle eines
“wirtschaftlichen Totalschadens“, bei dem das Auto zwar keinen Totalschaden
hat, aber trotzdem teure Reparaturen nötig sind, die seinen aktuellen Wert
übersteigen, bekommst du nur so viel Geld, dass du dir ein neues Auto mit den
gleichen Eigenschaften kaufen kannst.
Dies ist der Fall,
wenn die Kosten der Reparatur den Zeitwert (abzüglich eines möglichen Restwerts
nach dem Unfall) übersteigen würden.
Die Neuwert-Entschädigungsregel ist eine gesonderte Regelung, ist sie im Vertrag enthalten oder wird gegen Mehrkosten hinzugefügt, zahlt die Versicherung den Neupreis des Autos bei einem Totalschaden. Vertraglich ist vereinbart, bis zu welchem Fahrzeugalter die Regelung gilt. Üblich sind sechs Monate bis zu zwei Jahre.
4. Probleme mit
den Versicherungsgesellschaften
Selbst wenn du einen Vollkaskoschaden meldest und die vorgeschriebene Frist einhält, kann der Versicherer beschließen, nicht zu zahlen. Wenn ein Versicherer zum Beispiel herausfindet, dass der Versicherungsnehmer unter Alkoholeinfluss gefahren ist oder Fahrerflucht begangen hat, kann er die Leistungen verweigern.
Auch ein
unverantwortliches oder fahrlässiges Verhalten, das den Schaden verursacht hat,
kann zu einer Kürzung der Leistungen führen. Zum Beispiel:
● Ein Feuer durch eine Zigarette des Eigentümers
● Ein defektes Fahrzeug, das trotzdem gefahren wurde
● Falsche Reifen, wie Sommerreifen im Winter
Wenn der Versicherer die Leistungen verweigert, kann der Versicherungsnehmer vor Gericht klagen. In der Praxis ist es oft schwierig, die eigene Unschuld zu beweisen, weshalb viele Fahrer/innen aufgeben und den Schaden selbst bezahlen.
Fazit
Eine Vollkaskoversicherung
kann besonders für Neuwagen oder junge Gebrauchtwagen sinnvoll sein. Denn im
Gegensatz zu Teilkasko sind bei der Vollkasko umfassendere Umstände
abgesichert. Du bist zum Beispiel bei einem Vollkaskoschaden durch
Witterungseinflüsse, Tiere, Diebstahl, Vandalismus und Glasbruch versichert.
Aber sei dir dennoch
bewusst: Auch die Vollkasko greift nur bei menschlichen Fehlern, unsinnige oder
grob fahrlässige Schäden deinerseits sind nicht abgedeckt.