
Nötig wird eine
Ermittlung beispielsweise bei Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen,
bei Unfällen und unerlaubtem Dauerparker oder Kraftstoffbetrug. Das Ziel ist
es, entweder ein Bußgeld gegen Verkehrssünder zu verhängen oder
Schadensersatzansprüche zu verfolgen.
Einfach ist die
Ermittlung des Fahrzeugbesitzers, wenn das Kennzeichen bekannt ist. Ist das
Kennzeichen hingegen unbekannt, müssen die Behörden oder die Polizei unter
Umständen umfangreiche Nachforschungen anstellen, um den Fahrzeugbesitzer zu
ermitteln.
1. Wann kommt
also eine Halterermittlung ins Spiel?
Der Halter wird in
der Regel ermittelt, wenn das Fahrzeug in eine Verkehrsordnungswidrigkeit
verwickelt war. In Deutschland ist bei Verkehrsverstößen im fließenden Verkehr
immer die Fahrerhaftung angezeigt. Die Bußgeldbehörden gehen jedoch in der
Regel davon aus, dass der Fahrer oder die Fahrerin, der/die auf einem Foto des
Blitzers abgebildet ist, auch der Eigentümer oder die Eigentümerin ist – oder
zumindest weiß, wer während des Verstoßes gefahren ist.
Die Bußgeldbehörden
können feststellen, ob der Besitzer und der Fahrer eines Autos dieselbe Person
ist. Wenn etwa der Besitzer ein Mann, der Fahrer aber eine Frau ist, oder wenn
es einen großen Altersunterschied gibt, kann das ausgeschlossen werden.
In diesen Fällen
wird dem Fahrzeugbesitzer ein Zeugenfragebogen zugeschickt. In einem solchen
Formular werden Informationen über die Person verlangt, die das Auto zum
Zeitpunkt des Vorfalls gefahren hat.
Wenn der ermittelte Fahrzeughalter vielleicht auch der Fahrer ist, da Alter, Geschlecht und möglicherweise auch der Vergleich mit anderen Fotos dies vermuten lässt, wird dem Halter ein Anhörungsbogen zugeschickt. Dann kann er sich zu dem Tatvorwurf äußern, am Ende erhält der Halter dann einen Bußgeldbescheid.
2. Maßnahmen, um
den Fahrzeugbesitzer zu ermitteln
Die gängigste
Methode, einen Fahrzeughalter zu ermitteln, ist die Fahrzeugzulassung. In
diesem Dokument ist der eingetragene Eigentümer des Fahrzeugs aufgeführt. In
den meisten Fällen ist der eingetragene auch der rechtliche Eigentümer.
Es gibt jedoch
Situationen, in denen der rechtliche und der eingetragene Eigentümer
unterschiedliche Personen sind. Zum Beispiel, wenn jemand ein Auto kauft, es
aber nicht anmeldet in ihrem Namen.
Eine weitere
Möglichkeit, den Fahrzeugbesitzer zu ermitteln, sind die
Versicherungsunterlagen. Die Versicherungsgesellschaft hat den Namen und die
Kontaktdaten des Versicherungsnehmers, der in der Regel auch der Eigentümer des
Fahrzeugs ist.
Du kannst diese
Informationen auch finden, indem du die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs
abrufst. Die VIN-Nummer kann sich unter anderem, je nach Hersteller, auf dem
Armaturenbrett, auf der Fahrerseite befinden, eventuell auch im Türrahmen, im
Motor oder Kofferraum.
Versuchen kannst du auch, den Eigentümer eines Fahrzeugs zu finden, indem du eine Online-Suche durchführst. Es gibt viele Webseiten, auf denen du anhand des Kennzeichens oder der VIN-Nummer nach dem Eigentümer eines Fahrzeugs suchen kannst. Das ist eine vielversprechende Möglichkeit, wenn du weder den Fahrzeugschein noch die Versicherungsinformationen hast.
3. Wer kann
diese Informationen anfordern und aus welchen Gründen?
Jeder kann diese Informationen anfordern. Es gibt jedoch einige Einschränkungen, wie die Informationen zu verwenden sind. Du darfst etwa sie nicht verwenden, um jemanden zu stalken oder zu belästigen.
Am besten holst du
dir diese Informationen bei einer staatlichen Behörde oder dem
Kraftfahrtbundesamt. Sie verfügen über genaue und aktuelle Daten. Du kannst
diese Informationen auch von privaten Unternehmen erhalten, aber sie können
veraltet oder ungenau sein.
Jetzt kannst du bei
Bedarf den Besitzer eines Autos ausfindig machen, aber denke daran, diese Informationen
verantwortungsbewusst zu nutzen. Die Ermittlung eines Fahrzeughalters kann in
vielen Situationen nützlich sein, aber ein Missbrauch und kann zu
Schwierigkeiten führen.
Vorsicht: wenn du versuchst, den Eigentümer eines Fahrzeugs online zu finden, und einer dieser Gründe nicht vorliegt, kannst du einer Straftat beschuldigt werden, weil du ohne entsprechende Genehmigung Daten aus dem Register erhalten hast.
4. Fahrzeugbesitzer
ermitteln durch die Behörden
Sobald sie einen
Verkehrsverstoß oder eine Ordnungswidrigkeit entdecken, treten die Behörden in
Aktion. Es stimmt, dass nur der betreffende Fahrer zur Verantwortung gezogen
wird. In der Regel gehen die Behörden zunächst davon aus, dass Fahrer und
Halter ein und dieselbe Person ist.
Der erste Anhaltspunkt, nach dem die Polizei sucht, ist das Nummernschild. Wenn diese Information nicht ohne Weiteres verfügbar ist, werden sie auch andere Aspekte wie das Fahrzeugmodell, die Farbe und die Marke berücksichtigen.
5. Welche Kosten
kommen auf mich zu?
Nach Angaben des
Kraftfahrt-Bundesamtes wird dich eine Halterabfrage (Stand 2021) 5,10 EUR
kosten (GebOSt = Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr).
Sei vorsichtig bei kostenlosen Angeboten, die du im Internet findest und die behaupten, dass sie dir dabei helfen können, den Fahrzeugbesitzer zu ermitteln – höchstwahrscheinlich handelt es sich dabei um Betrug.
6. Ausnahme:
Abschleppmaßnahmen
Wenn ein Fahrzeug so
geparkt wird, dass es einen anderen Autofahrer am Wegfahren hindert, hat der
Fahrer gegen das Rücksichtsnahmegebot verstoßen. Ein weiteres Beispiel wäre das
Parken in einer Feuerwehrzufahrt, da diese zur Gefährdung anderer führen könnte.
Die Polizei ist nicht verpflichtet, den Fahrzeugbesitzer zu ermitteln, bevor sie es abschleppt, da dies zu Verzögerungen des Abschleppvorgangs führen kann.
Fazit
Wie du siehst,
funktioniert es in der Regel meist problemlos den Fahrzeughalter zu ermitteln,
aber nicht jeder Verkehrsverstoß wird
durch die entsprechenden Behörden registriert. Daher kann es also vorkommen,
dass auch du als Privatperson, einmal in der Situation bist, dass du einen
Fahrzeugbesitzer ermitteln musst.
Glücklicherweise
weißt du nun, welche Möglichkeiten dir offen stehen. Wir empfehlen dir, dich am
besten direkt bei den Behörden zu informieren, so kannst du bei einem
gravierenden Verkehrsverstoß auch gleich weitere Schritte einleiten.