
Fiktive Abrechnung: Unfallschaden auszahlen lassen ohne Reparatur
Kommt es zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrzeugen, steht dem Unfallopfer meist ein Schadensersatz zu. Im Regelfall werden hierfür die in der Kfz-Werkstatt anfallenden Reparaturkosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen.
Aber wie sieht das Ganze aus, wenn eine Reparatur für dich als Geschädigte*r gar nicht in Frage kommt? Kannst du dir den Schadensbetrag dann einfach auszahlen lassen? Was hast du dabei zu beachten? Und wie geht eigentlich eine fiktive Abrechnung vonstatten?
All diese und viele weitere Fragen zum Thema Schadensauszahlung beantworten wir dir in diesem Artikel.
Wieso ist ein unabhängiges Gutachten nach einem Unfall so wichtig?
Egal ob du dein Auto nach einem Unfall reparieren lässt, oder den entstandenen Schaden lieber ausgezahlt haben möchtest — in beiden Fällen solltest du dir unbedingt ein neutrales Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen lassen.
Ein Kfz Sachverständiger ist unter anderem für die Ermittlung der Schadenshöhe und der benötigten Reparaturkosten zuständig. Viele Versicherungen setzen jedoch eigene Gutachter ein, um ihre Ausgaben so niedrig wie möglich zu halten. Ein von der Versicherung engagierter Sachverständiger wird daher vermutlich kein Gutachten zu deinen Gunsten ausstellen.
Falls du dir aber eine objektive Einschätzung des verursachten Fahrzeugschadens wünscht, solltest du dich selbst nach einem geeigneten Kfz-Sachverständigen umsehen. Mit dem Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen erhältst du nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit den Schadensersatz, der dir tatsächlich zusteht. Zudem übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für ein offizielles Gutachten, wenn dies vorher so vereinbart wurde.
Was versteht man unter einer fiktiven Abrechnung?
Stimmt die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers einer Kostenübernahme zu, werden die Reparaturkosten nach Vorlage aller Rechnungen direkt an die zuständige Werkstatt oder an den Geschädigten überwiesen. Falls du jedoch keine Reparatur in Anspruch nehmen möchtest, kann auch eine fiktive Abrechnung zum Einsatz kommen.
Bei einer fiktiven Abrechnung wird das professionell erstellte Schadensgutachten zusammen mit den Kosten für Gutachter, Anwalt, usw. bei der gegnerischen Versicherung eingereicht. Die im Unfallgutachten ermittelten Reparaturkosten werden dir allerdings nicht vollständig ausbezahlt, da vorher noch die Mehrwertsteuer abgezogen werden muss. Das liegt daran, dass aufgrund der fehlenden Reparatur auch keine Mehrwertsteuer in der Werkstatt fällig wird. Deine Ausgaben für Kfz-Gutachter und Anwalt werden hingegen in der Regel vollständig von der Versicherung übernommen.
Alternativ kannst du auch den Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt einreichen. Da ein Kostenvoranschlag jedoch meist nicht so detailliert wie das Schadensgutachten eines Sachverständigen ausfällt, solltest du dir das vorher gut überlegen.
Zudem kommt es bei der Abrechnung nach einem Unfall öfters zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Geschädigten und der gegnerischen Versicherung. Aus diesem Grund kann es für dich von großem Vorteil sein, einen kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht sowie einen unabhängigen Kfz-Gutachter an deiner Seite zu haben.
Kann man sich auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auszahlen lassen?
Sind die geschätzten Reparaturkosten höher als Wiederbeschaffungswert (Kosten eines gleichwertigen Autos) minus Restwert des Unfallautos, handelt es sich um einen sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden.
Die Schadensersatzsumme, welche du dir in einem derartigen Fall auszahlen lassen kannst, hängt vom Restwert des beschädigten Fahrzeugs ab. Unter Restwert versteht man jenen Betrag, den du beim Verkauf deines Unfallwagens bekommst.
Der Restwert deines Fahrzeugs darf jedoch nicht einfach von der Versicherung geschätzt werden. Dieser beruht nämlich auf den Preis, welcher dir beim Verkauf deines beschädigten Autos tatsächlich bezahlt wird. Beim Einholen und Vergleichen der Angebote für dein Unfallauto kann dir ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger behilflich sein.
Hier ein Beispiel für die Berechnung der Schadensauszahlung:
Nehmen wir einmal an, die voraussichtlichen Reparaturkosten deines Unfallautos belaufen sich auf 6.000 €. Für ein vergleichbares, gebrauchtes Auto müsstest du mindestens 7.000 € bezahlen. Somit liegt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten bei 1.000 €. Kauft dir nun ein Autoteilehändler den beschädigten Wagen um 1.500 € ab, solltest du somit eine Versicherungszahlung von insgesamt 5.500 € erhalten.
Wie sieht die fiktive Abrechnung bei einem technischen Totalschaden aus?
Anders als beim wirtschaftlichen Totalschaden, sind Unfallautos mit einem technischen Schaden nicht mehr zu retten. Von einem technischen Totalschaden ist somit die Rede, wenn der ursprüngliche Zustand deines Autos mittels Reparatur nicht wiederhergestellt werden kann bzw. dein Fahrzeug aus technischer Sicht nicht mehr verkehrstüchtig gemacht werden kann. Das kommt z. B. öfters nach einem Fahrzeugbrand vor.
Lässt sich dein Unfallfahrzeug dennoch weiterverkaufen, erhältst du die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert. Sollte ein Verkauf jedoch nicht möglich sein, bekommst du den vollständigen Wiederbeschaffungswert deines Autos ausgezahlt. Auch die Verschrottung des Wagens muss in diesem Fall von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?
Entscheidest du dich für die Reparatur deines Unfallautos, steht dir als Geschädigte*r meist ein Ersatzfahrzeug bis zur Fertigstellung zu. Du kannst stattdessen aber auch eine Nutzungsausfallentschädigung beantragen. Allerdings musst du hierfür beweisen, dass du dein Fahrzeug auch tatsächlich nutzen würdest, wenn es nicht gerade in der Werkstatt wäre.
Solltest du also aufgrund einer Verletzung im Krankenhaus liegen, oder generell kein Nutzungswille bestehen, hast du daher auch keinen Anspruch auf eine entsprechende Nutzungsausfallentschädigung. Es sei denn, dein Verwandter oder ein sonstiger regelmäßiger Nutzer deines Fahrzeugs ist auf dessen Verwendung angewiesen. Wenn also z. B. dein Sohn oder Bruder das Auto öfters für seinen Schul- oder Arbeitsweg nutzt, erhältst du von der gegnerischen Versicherung meist eine solche Entschädigung.
Erhält man trotz Schadensauszahlung eine Entschädigung für den Nutzungsausfall?
Auch bei einer Schadensauszahlung ohne Reparatur ist es rein theoretisch möglich, eine Nutzungsausfallentschädigung zu bekommen. Mithilfe eines geschickten Anwalts und eines unabhängigen Sachverständigen erhöhst du deine Chancen auf eine derartige Entschädigung. Du kannst es auch auf eigene Faust versuchen. Allerdings dürftest du mit professioneller Unterstützung in einem solchen Fall mehr erreichen.
Um einen derartigen Nutzungsausfall geltend zu machen, muss ein Kfz-Sachverständiger jenen Zeitraum ermitteln, der für die Reparatur deines Unfallfahrzeuges nötig gewesen wäre. Die Nutzungsausfallentschädigung kann dir also maximal für die Zeit ausgezahlt werden, die eine Fachwerkstatt für die Instandsetzung deines Autos benötigt hätte.
Wie lange muss man auf die Auszahlung nach einem Unfall warten?
Das hängt von verschiedensten Faktoren ab. Wenn die Schuld eindeutig bei deinem Unfallgegner liegt, solltest du den Schadensersatz ohne größere Verzögerungen von dessen Versicherung erhalten. In weniger klaren Fällen sind langwierige Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung allerdings keine Seltenheit.
Wenn du dir den damit häufig verbundenen Ärger ersparen willst, ist es ratsam, ein speziell geschultes Expertenteam zu engagieren. Am besten sind hierfür Lösungen aus einer Hand, welche die Schadensabwicklung von Anfang an für dich übernehmen. Zudem werden dir auf diese Weise erfahrene Verkehrsanwälte sowie neutrale Kfz-Gutachter zur Seite gestellt. Mit der Hilfe von MyGutachter kannst du nicht nur Kürzungen des schlussendlichen Auszahlungsbetrags vermeiden, sondern auch schneller zu deinem Geld kommen.