
Welche Strafen drohen bei Nötigung im Straßenverkehr?
Es kommt leider immer
wieder vor, dass Autofahrer andere Menschen im Straßenverkehr dazu nötigen, aus
dem Weg zu gehen oder Platz für sie zu machen. Dabei drohen neben einem Bußgeld
auch Punkte in Flensburg.
In diesem Artikel zeigen wir dir, was man unter Nötigung im Straßenverkehr versteht und welche Strafen auf dich zukommen können.
1.
Nötigung
im Straßenverkehr – Definition
2.
Beispiele
für Nötigung im Straßenverkehr
3.
Was tun
gegen Nötigung im Straßenverkehr?
4. Was passiert bei einer Anzeige wegen Nötigung?
Nötigung im Straßenverkehr - Definition
Von einer Nötigung
spricht man, wenn man andere Verkehrsteilnehmer durch Gewalteinwirkung oder die
Androhung von Gewalt unter Druck setzt. Aus solch einer Zwangssituation handelt
der Genötigte meist aus Angst um Leib und Leben, so dass kein rationales Denken
möglich ist.
In vielen Fällen ist
es schwer zu entscheiden, ob ein Verhalten nur eine Ordnungswidrigkeit
darstellt oder doch eine Nötigung im Straßenverkehr und somit eine Straftat ist.
Dies hängt vom konkreten Fall sowie der Dauer und dem Grad der Druckausübung
ab.
Beispiel: Wenn der Hintermann auf der Autobahn zu nah auffährt, liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor. Allerdings wird es zu einer Nötigung, wenn dieses dichte Auffahren über längere Zeit stattfindet. Dabei setzt man den Vordermann beispielsweise durch ständiges Aufblenden mit der Lichthupe unter massiven Druck und bringt ihn so dazu, die Spur aus Angst zu wechseln. Hierfür fallen die Strafen deutlich höher aus.
Beispiele für Nötigung im Straßenverkehr
Eine Nötigung kann bei
vielen verschiedenen Delikten vorliegen. Das Fahrzeug, was einem anderen
Autofahrer auf der Autobahn zu nahe auffährt, ist dabei ein klassisches
Beispiel für eine Nötigung.
Jedoch können auch
andere Tatbestände als Nötigung gewertet und dementsprechend geahndet werden.
Im Nachfolgenden zeigen wir dir deshalb einige Beispiele für Nötigungen im
Straßenverkehr, denn oft ist gar nicht leicht zu erkennen, ab wann eine Tat
eine Nötigung ist und wo die Grenzen liegen.
1.
Übermäßiges Blinken
und Hupen
Das normale Blinken
und Hupen gilt im Normalfall als Warnsignal für den nachfolgenden Verkehr oder
andere Straßenteilnehmer. Wer es jedoch übertreibt, landet ebenfalls schnell im
Bereich einer Nötigung und muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Dazu zählt auch das
häufige Aufblenden der Lichthupe oder der absichtlichen Nutzung von
Nebelscheinwerfern oder anderen Lichtern.
Zwingst du einen
anderen Autofahrer mit diesen Zeichen sogar zu einer Ordnungswidrigkeit landest
du laut Urteilen schnell im Bereich einer Straftat. Hierzu zählen zum Beispiel
das Überfahren einer roten Ampel oder ein gefährliches Überholmanöver.
2.
Andere Autofahrer am
Überholen hindern
Einige Teilnehmer im
Straßenverkehr finden es nervig, wenn sie von anderen Fahrzeugen überholt werden.
Nun kommen manche Fahrer auf die Idee, überholende Fahrzeuge an ihrem Manöver
zu hindern, indem sie ihr Auto so platzieren, dass ein Überholvorgang nicht
mehr möglich ist. Auch in diesem Beispiel macht sich ein Fahrer strafbar, da er
durch sein Verhalten die Gegenüber an einer Entfaltung im Straßenverkehr
hindert.
3.
Anderen Autofahrern
Gewalt androhen
Ein weiterer typischer
Tatbestand ist die Androhung im Straßenverkehr. Viele Menschen handeln nach
einem Unfall oder in stressigen Situationen emotional und drohen anderen
Fahrern mit Gewalt oder anderen Konsequenzen. Fühlt sich ein Autofahrer jetzt
von diesen Aussagen stark unter Druck gesetzt, kann auch diese Vorgehensweise
eine Nötigung darstellen.
4.
Anderes Auto
zuparken oder absichtlich einen Parkplatz blockieren
Nicht jedes Blockieren
eines anderen Parkplatzes werten die Behörden als Nötigung. Jedoch stellt unter
bestimmten Umständen auch dieses Delikt eine Nötigung im Straßenverkehr dar.
Wenn ein anderer
Fahrer absichtlich so parkt, dass eine Zufahrt über eine bestimmte Dauer nicht
befahrbar ist oder man ein parkendes Fahrzeug über einen längeren Zeitraum am
Wegfahren hindert, kann es Anhaltspunkte für eine Nötigung geben.
Ob jedoch eine Nötigung beim Parken vorliegt, hängt zu großen Teilen an der Absicht des anderen Verkehrsteilnehmers.
Was tun gegen Nötigung im Straßenverkehr?
Nötigungen im
Straßenverkehr lassen sich nur schwer unterbinden, denn meist entstehen
gefährliche Handlungen aus Stresssituationen heraus. Einem betroffenen Fahrer
kann es dann nur helfen, sich auf die eigene Situation zu besinnen und zu
versuchen, die Situation nicht überkochen zu lassen. Behalte auch in stressigen
Situationen deinen Kopf und versuche unnötigen Eskalationen aus dem Weg zu
gehen.
Als angegriffener
Autofahrer bleibt oft nur die Möglichkeit einer Deeskalation. Versuche deinem
Gegenüber deine Situation zu erklären und erläutere, dass du mit deinem
Verhalten nichts Böses vorhattest. Gehe auf keinen Fall auf die Nötigung oder
die Provokation deines Gegenübers ein und versuche eine gewaltsame Lösung zu
vermeiden.
Falls alle Versuche,
die Situation zu deeskalieren, scheitern, bleibt dir oft nur die Möglichkeit,
dich selbst zu schützen und die Polizei anzurufen. Bringe dich selbst nicht in
Gefahr und erstatte Anzeige gegen den anderen Fahrer. Provoziere nicht weiter
und versuche dich aus der Affäre zu ziehen, denn emotionale Menschen reagieren
häufig gereizt, gestresst und sehr aggressiv.
Erkläre der Polizei
den Sachverhalt ruhig und gelassen. Triff bei der Frage nach einer Anzeige die
Entscheidung, die für dich am sinnvollsten erscheint. Oft lassen sich
Situationen nach kurzer Wartezeit auch ohne Anzeige klären, wenn beide Parteien
merken, dass eine weitere Eskalation mit viel Stress einhergeht.
Solltest du einen
Fahrer im Nachhinein anzeigen wollen, benötigst du folgende Angaben:
· Kennzeichen des Pkw
· Fahrzeugmarke
· Fahrzeugtyp
· Aussehen des Fahrers
· Ort, Zeit und Beschreibung
· Wenn möglich: Zeugen und andere Beweise
Die Polizei vor Ort
sammelt diese Angaben meist selbst oder befragt Außenstehende nach dem
Tathergang. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass bei einer Verhandlung zu einer
typischen „Aussage gegen Aussage Situation“ kommt.
Das Gericht wägt dann ab, welche der beiden Aussagen mehr Glauben zu schenken ist. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen VI ZR 233/17) dürfen heutzutage auch Aufnahmen aus Dashcams für die Beurteilung eines Falls hinzugezogen werden.
Was passiert bei einer Anzeige wegen Nötigung?
Die Strafen für
Nötigungen im Straßenverkehr sind keinesfalls milde und orientieren sich an
bereits abgegebenen Urteilen. Im schlimmsten Fall kann die Staatsanwaltschaft
sogar beantragen, dass das weitere Fahren mit einem motorisierten Fahrzeug
nicht mehr gestattet ist und die Fahreignung des Nötigers angezweifelt wird.
Jedoch zeigt sich bei
der Nötigung der Bußgeldkatalog von seiner vielfältigsten Seite, denn die hohen
Strafen fallen für jede Art der Nötigung unterschiedlich aus. Die Strafen
reichen hierbei von einfachen Geldbußen bis zum bereits beschriebenen Entzug
der Fahrerlaubnis.
Bei besonders harten oder gefährlichen Nötigungen im Straßenverkehr reicht das Strafmaß sogar bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die Härte der Strafe hängt dabei von der Schwere des Falls und deren Häufigkeit ab.