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Nutzungsausfallentschädigung

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Nutzungsausfallentschädigung nach Unfall

Einmal kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Alleine in Deutschland gibt es jedes Jahr mehr als 2,5 Millionen Verkehrsunfälle. Falls du unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurdest, steht dir neben einem unabhängigen Gutachten meist auch eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was man unter einer Nutzungsausfallentschädigung versteht und wie man diese berechnet, verraten wir dir in diesem Artikel.


Was bedeutet Nutzungsausfallentschädigung?

Kannst du als Geschädigter dein Auto nach einem Unfall nicht nutzen, steht dir für den Zeitraum der Reparatur ein Ersatzwagen oder eine finanzielle Entschädigung zu. Diese Art der Entschädigung wird in der Fachsprache als Nutzungsausfallentschädigung bezeichnet. Es gibt hierfür allerdings die ein oder andere Nutzungsausfallentschädigung Voraussetzung zu beachten. 

Welche Nutzungsausfallentschädigung Voraussetzungen gibt es?

Die wichtigste Voraussetzung für eine Nutzungsausfallentschädigung ist, dass dem Opfer das Fahrzeug aufgrund des Unfallschadens nicht zur Verfügung steht. Bei kleineren Schäden gilt hierfür nur jene Zeit, die das Fahrzeug in der Werkstatt verbringt. Oft ist das Auto jedoch so stark beschädigt, dass es nicht mehr verkehrstüchtig ist. In einem solchen Fall beginnt der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung direkt nach dem Unfall.


Eine weitere Nutzungsausfallentschädigung Voraussetzung ist, dass dir als Geschädigter kein von der Werkstatt gestellter Ersatzwagen oder ein eigenes Zweitfahrzeug zur Verfügung steht. Außerdem musst du der gegnerischen Versicherung beweisen können, dass du dein Fahrzeug während der Reparatur oder bis zur Anschaffung eines neuen Autos tatsächlich genutzt hättest.  


Nicht zuletzt musst du der Haftpflichtversicherung deines Unfallgegners nachweisen, dass dein Auto repariert bzw. ein vergleichbares Fahrzeug gekauft wurde. Hierfür kannst du entweder deine Rechnung von der Werkstatt, ein unabhängiges Gutachten oder einen Zahlungsnachweis für den neuen Autokauf einreichen. 


Um einen Nutzungsausfall auch ohne Reparatur geltend zu machen, kann ein Kfz-Gutachter jenen Zeitraum ermitteln, der für die Reparatur deines Unfallfahrzeuges nötig gewesen wäre. Die Nutzungsausfallentschädigung könnte dir dann für jenen Zeitraum ausgezahlt werden, den eine Fachwerkstatt für die Instandsetzung deines Autos benötigt hätte. 


Was heißt Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit?

Nutzungswille bedeutet, dass du dein Auto tatsächlich nutzen würdest, wenn es nicht gerade in der Werkstatt stehen würde. Bist du also grundsätzlich auf ein Auto angewiesen, um zur Arbeit zu fahren, Kinder abzuholen oder Einkäufe zu erledigen, nennt man das Nutzungswille.  


Solltest du aufgrund einer Verletzung im Krankenhaus liegen und daher keine Nutzungsmöglichkeit bestehen, hast du keinen Anspruch auf eine entsprechende Nutzungsausfallentschädigung. Es sei denn, dein Verwandter oder ein sonstiger regelmäßiger Nutzer deines Fahrzeugs ist auf dessen Verwendung angewiesen. Wenn also z. B. dein Sohn oder Bruder das Auto öfters für seinen Schul- oder Arbeitsweg nutzt, erhältst du von der gegnerischen Versicherung meist eine solche Entschädigung.  

 


Wie lässt sich die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung berechnen?

Zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung kannst du die sogenannte Sanden-Danner-Tabelle verwenden. Diese spezielle Nutzungsausfallentschädigung Tabelle gibt es bereits seit 1966. Darin sind ungefähr 40.000 unterschiedliche Fahrzeuge angeführt und in 11 Gruppen (A bis L) eingeteilt, wobei A die niedrigste und L die höchste Gruppe darstellt. 


Je älter das Auto umso niedriger die Gruppe. Auch das Modell und die Ausstattung deines Autos wirkt sich auf die tägliche Entschädigungssumme aus. Die Höhe der täglichen Nutzungsausfallentschädigung bewegt sich derzeit zwischen 23 € (A) und 175 € (L).  


Hier findest du einen kurzen Überblick über die tägliche Entschädigung:


Gruppe

Entschädigung pro Tag

A

23 €

B

27 € bis 29 €

C

27 € bis 35 €

D

29 € bis 38 €

E

35 € bis 43 €

F

38 € bis 50 €

G

43 € bis 59 €

H

50 € bis 65 €

J

59 € bis 79 €

K

119 €

L

175 €


Die nachfolgende Tabelle zeigt ein paar gängige Beispiele für die Gruppeneinteilung und dient zur ungefähren Orientierung:

Gruppe

Beispielfahrzeuge

A

VW Lupo, Citroen AX, Fiat Panda, Smart, Suzuki Alto, Ford Ka, Ford Fiesta C, Nissan Micra LX, etc.

B

VW Polo 44 KW, Seat Ibiza 1,4, Skoda Fabia 1,4, Opel Corsa 55 KW,  Nissan Micra, Renault Clio 1,4, Citroen Saxo, Mitsubishi Colt 1,3, Toyota Yaris, Honda Civic 1,3, etc.

C

VW Golf 66 KW,  Ford Focus 74 KW, Honda Civic,Mercedes Benz A140, VW Golf 74 KW, Opel Astra 74 KW, Seat Leon 74 KW, Toyota Corolla 1,4, Audi A2 1,4, Citroen Xsara, Fiat Bravo 1,6, Mazda 323 1,4, etc.

D

Mercedes Benz A 170 CDI, Citroen C3 1,4 HDI 16 V Exclusive, Volvo S40 1,6, Audi A2 1,2 TDI, Audi A3 1,6 Ambition, Ford Focus Ghia, Honda CRX, Mazda 626, Mitsubishi Space Wagon, VW Passat GL, etc.

E

Audi A3 1,6 Ambition, Renault Scenic 1,9 TDI, Opel Vectra 1,8, Chrysler Voyager, Nissan Primera 1,8 Traveller, Volvo 440 1,9 TD, Skoda Octavia 1,9 TDI, Citroen Xsara 1,8 TD SX, Fiat Punto 16 V Abarth, etc.

F

Mercedes C 180 T Classic, VW Passat Variant TDI, Ford Galaxy TDI 81 KW, Citroen 2,0 HDI, Audi A4 1,9 TDI, BMW 3 Compact 103 KW, Ford Mondeo 2,0 DI Turnier, Toyota MR2 103 KW, BMW 325i touring, Audi A3 1,8 T Ambition, Opel Vectra V6, Honda Accord, etc.

G

Mercedes C220 TD Classic, BMW 323 TI Compact Sport Limited Edition, Ford Galaxy 16V Ghia, Mercedes Benz C 220 CDI, Audi A6 Avant 1,9 TDI, BMW 325 touring, Citroen Xantia V6 Activa, etc.

H

Jaguar S Type, Volvo V70, Mercedes Benz E 240, Audi S3 1,8 T quattro, Mercedes Benz SLK 320, BMW 318i Comfort Edition, etc.

J

Porsche Boxter, BMW 530 D Touring, Jaguar XJ6, Mercedes E300 TD Classic, BMW X5, Chrysler Grand Voyager, Audi TT Roadster, Audi S2, BMW M3, BMW 330 D, etc.

K

Porsche 911 Carrera, Audi A8, Jaguar XJR, Lexus LS 430, Mercedes-Benz CLK, BMW M3 Cabrio, BMW M5, etc.

L

Audi S6, BMW 750i, Porsche 911 Turbo, Jaguar XKR Coupè, Mercedes-Benz SL, etc.


Falls du dein Auto in dieser Tabelle nicht finden konntest oder ein Motorrad besitzt, helfen dir die Gutacher und Anwälte des MyGutachter Teams gerne weiter. 

Was ist die maximale Nutzungsausfallentschädigung Dauer?

Für die insgesamte Dauer der Nutzungsausfallentschädigung gibt es keine genauen gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich wird hierfür jener Zeitraum herangezogen, der für die Reparatur deines beschädigten Autos oder für die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs benötigt wird. Im Schnitt zahlen die meisten Versicherungen eine solche Entschädigung jedoch nur für maximal 14 Tage. 

Die Dauer der Reparatur kannst du von einem unabhängigen Gutachter berechnen lassen oder von deiner Werkstatt veranschlagen lassen. Da ein Unfallgutachten in der Regel sowieso von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss, solltest du darauf lieber nicht verzichten. Dies kann dir nämlich einiges an Ärger bei der Durchsetzung deines Rechts ersparen. Außerdem kommst du so meistens auch schneller zu deinem Geld.

















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