
Rein rechtlich gesehen ist ein Parkrempler ein Unfall; deshalb musst du an der Unfallstelle auf den Eigentümer oder Fahrer des beschädigten Fahrzeugs warten. Das gilt auch, wenn dein Einkaufswagen gegen das Auto eines anderen rollt, zum Beispiel auf einem abschüssigen Parkplatz.
Wenn sich der Fahrer des geschädigten Autos nicht meldet, musst du die Polizei anrufen und den Unfall melden. Du kannst wegen Fahrerflucht angeklagt werden, wenn du dich nach einem Unfall vorzeitig entfernst.
1. Was musst du tun, wenn es passiert ist?
● Wenn jemand dein Auto auf einem Parkplatz anrempelt, bleib ruhig und begutachte den Schaden.
● Ist der Aufprall nur geringfügig, mach Fotos davon und kontaktiere den anderen Fahrer, um eine Lösung zu finden.
● Ruf die Polizei und fülle einen Polizeibericht aus, wenn der Schaden größer ist.
● Unabhängig davon, wie schlimm der Unfall war, tausche mit dem anderen Fahrer die Versicherungsdaten aus.
● Fahre nicht weg, bevor nicht alle Fragen angemessen geklärt sind.
2. Ich habe den Parkrempler nicht bemerkt
Wenn du nicht bemerkt hast, dass du beim Einparken ein anderes Auto angefahren hast und dann wegfährst, ist das keine Fahrerflucht. Du wirst deshalb nicht bestraft.
Natürlich gibt es Fahrer, die behaupten, sie hätten nichts bemerkt. Wenn sie jedoch vom Unfallort wegfahren, bevor die Ermittlungen abgeschlossen sind, stehen sie auf sehr wackligen Beinen: Es könnte Zeugen geben, die das Ereignis und die Reaktion des Fahrers darauf beobachtet haben. Wenn der Unfallverursacher zum Beispiel aus seinem Fahrzeug aussteigt, es auf Schäden untersucht und davonfährt, ohne den Unfall der Polizei oder anderen Behörden zu melden, begeht er zweifellos Fahrerflucht. In diesem Fall muss er auch mit einer hohen Strafe rechnen.
3. Wer übernimmt den Schaden, wenn es passiert ist?
Wenn du einen Schaden an einem anderen Fahrzeug verursachst, kommt deine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Kosten der Reparatur auf. Deine Vollkaskoversicherung kommt für die Kratzer und Beulen an deinem eigenen Auto auf. Wenn du nur eine Teilkaskoversicherung hast, musst du die Reparaturen selbst bezahlen.
Wusstest du, dass bei einem Unfall auf einem Parkplatz, auf dem sich die Fahrzeuge bewegen, oft beide Fahrer für den Schaden haften? Das ist unter anderem der Fall, wenn beide Fahrer unaufmerksam sind und einer plötzlich bremst, während der andere ihnen hinten auffährt. Wenn festgestellt wird, dass beide Parteien die gleiche Schuld tragen, übernehmen die Kfz-Versicherungen jeweils 50 Prozent der Reparaturkosten.
Wird jedoch festgestellt, dass ein Fahrer oder eine Fahrerin die Hauptschuld trägt, muss seine oder ihre Haftpflichtversicherung bis zu 100 Prozent der Schadenskosten des Opfers übernehmen.
4. Wie lange ist die Wartezeit am Schadensort
Es wird von dir erwartet, dass du eine angemessene Zeit am Unfallort wartest, auch wenn der Schaden minimal ist. Das Gesetz legt nicht genau fest, wie lange das sein sollte, aber eine Wartezeit von mindestens einer halben Stunde gilt im Allgemeinen als angemessen.
Auf einem Supermarktparkplatz zum Beispiel kann man davon ausgehen, dass der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nur kurz dort ist und bald zurückkommt. Wenn der Geschädigte jedoch nicht sofort zurückkommt, solltest du sofort die Polizei verständigen und den Unfall melden. Es ist besser, nicht zu lange zu warten, sonst riskierst du, wegen Fahrerflucht angeklagt zu werden. Als Folge würden auch noch 3 Punkte in Flensburg fällig werden.
Wenn der Unfallverursacher sagt, dass er den Schaden beim Einparken nicht gesehen hat, wird in der Regel ein Gutachter beauftragt. Wenn die Beweise zeigen, dass diese Person den Schaden beim Einparken gesehen haben muss, dann wird Fahrerflucht begangen.
Auch wenn du denkst, es ist kein Schaden entstanden, verlasse auf keinen Fall den Unfallort. Wie auch bei einem Schaden, solltest du 30 bis 60 Minuten warten, um zu sehen, ob der Fahrzeugbesitzer erscheint.
4. Lohnt es sich, den Parkrempler ohne Versicherung zu klären?
Bevor du dich entscheidest, einen Schaden mit deiner Vollkaskoversicherung zu regulieren, ist es wichtig zu überlegen, wie sich das auf deinen Schadenfreiheitsrabatt und damit auf deine Prämie auswirkt.
In vielen Fällen kann es für die Versicherungsgesellschaft billiger sein, dass du die Reparaturkosten eher selbst zahlst, als einen Schaden geltend zu machen. Beachte jedoch, dass die Klärung ohne Versicherung und Polizei schwieriger sein kann, falls es zu einem Streitfall kommt.
Es lohnt sich immer, darüber nachzudenken, ob es sinnvoll ist, eine Vollkaskoversicherung für kleine Schäden wie Parkrempler in Anspruch zu nehmen oder nicht.
Fazit
Spiele niemals auch nur den kleinsten Schaden herunter, der durch rücksichtsloses Fahren, Einparken oder Rückwärtsfahren entstanden ist. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus - wenn du den Unfallort verlässt, ohne sofort die Polizei zu rufen, könntest du wegen Fahrerflucht angeklagt werden und es droht eine Strafe und Regressforderungen.
Übrigens: wenn du einen Schaden beim Einparken erlebt hast, brauchst du dich nicht zu ärgern - du bist in guter Gesellschaft. Etwa 20 % der Autofahrer/innen in Deutschland haben beim Einparken entweder ein anderes Fahrzeug angefahren oder ihr geparktes Auto wurde von einem anderen Autofahrer beschädigt, der in eine enge Parklücke manövriert hat.