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Unfall melden

Unfall melden und Schadensersatz erhalten 


Jedes Jahr kommt es auf deutschen Straßen zu zahlreichen Verkehrsunfällen. Auch wenn dabei oft nur ein Sachschaden entsteht, gibt es bei einem Unfall einige Punkte zu beachten: das richtige Verhalten an der Unfallstelle, die Dokumentation des Unfallhergangs oder auch die Meldung an die Versicherung.


Generell gilt, je besser die Dokumentation an der Unfallstelle ist, desto schneller lässt sich der Unfall melden und desto leichter lässt sich der Fahrzeugschaden auch mit der Versicherung abwickeln. 


 

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Das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall 


Bei einem Unfall sollte man immer die Ruhe bewahren, sich erst um seine eigene Sicherheit kümmern und danach den Notruf oder die Polizei verständigen. Es folgt ein Überblick über das richtige Verhalten am Unfallort: 


1. Anhalten

Nach einem Unfall sollte das Fahrzeug so schnell wie möglich angehalten werden. Dabei sollte man nicht erst den nächsten Parkplatz aufsuchen. 


2. Warnen und Unfallstelle absichern

Sobald das Fahrzeug steht, sollte der Warnblinker eingeschaltet, die Warnweste angezogen und das Warndreieck aufgestellt werden: in der Stadt reichen etwa 50 m Abstand, auf der Landstraße sind es 100 m und auf der Autobahn 200 m.


3. Notruf verständigen

Falls eine Person durch den Unfall verletzt wurde, es sich um eine hohe Schadenssumme handelt oder einer der Unfallbeteiligten Drogen oder Alkohol konsumiert hat, muss die Polizei hinzugezogen werden. Alle Unfallbeteiligten haben das Recht, die Polizei zu verständigen. 


4. Erste Hilfe

Erst nachdem die Unfallstelle ausreichend abgesichert und der Notruf informiert wurde, wird empfohlen erste Hilfe zu leisten. 

 

5. Nachweise sichern

Bei einem Unfall sollten immer die Kontaktinformationen mit allen Unfallbeteiligten ausgetauscht, eine Skizze vom Unfallort und Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Ein Unfallbericht kann nicht nur während der Dokumentation, sondern vor allem bei der Schadensabwicklung helfen. 



Ein Unfall muss man zeitnah melden 


Wird man in einen Unfall verwickelt, muss grundsätzlich innerhalb kürzester Zeit die Versicherung informiert werden. Für den Geschädigten gilt in diesem Fall auch die Versicherung des Unfallverursachers zu verständigen. Weitere Schritte zur Schadenregulierung werden von der Versicherung vorgegeben. 


Die meisten Versicherungen geben für die Schadensmeldung eine Frist von maximal einer Woche an. Bei schweren Verletzungen oder sogar dem Tod eines Unfallbeteiligten muss der Unfall sogar innerhalb von nur 48 Stunden gemeldet werden. Eine solche Meldepflicht kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. 


Je länger der zeitliche Abstand zum Unfall wird, desto schlechter kann man den Schadensfall nachweisen. Sollte ein Verkehrsunfall und der entstandene Schaden nicht rechtzeitig an die Versicherung gemeldet werden, dann können Leistungen reduziert oder ganz verweigert werden. 



Nachdem der Unfall gemeldet wurde, folgt die Schadensabwicklung


Zunächst müssen die Ansprüche bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend gemacht werden. Ein Unfall kann schriftlich per E-Mail oder Brief, aber auch telefonisch oder persönlich vor Ort gemeldet werden. 


Die Schadensersatzforderung basiert hauptsächlich auf einem unabhängigen Gutachten. Daher ist die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters notwendig. Dieser kann die exakte Schadenshöhe beziffern und den Schaden beurteilen. Wenn es sich nur um einen Bagatellschaden handelt, reicht in den meisten Fällen auch ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus. 


Sobald der Schadenersatz gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung gemeldet wurde, lässt sich der Schaden abgewickeln. Falls es bei der Schadensregulierung zu Streitigkeiten kommt, kann ein Gutachter oder auch ein Rechtsanwalt dabei helfen, die Schadensersatzforderung durchzusetzen. 


 

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